Nutzungsänderung

 

Wir von colourform sind Bauvorlagen berechtigt und imstande, jegliche nötige Nutzungsänderung deutschlandweit erfolgreich einzureichen.

 

Baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderungen bedürfen eines Bauantrags gemäß § 70 BauO NRW.

 

Eine Nutzungsänderung liegt immer dann vor, wenn sich die bisherige genehmigte Nutzungsart eines Gebäudes oder Gebäudeteile ändert, dies unabhängig davon, ob mit ihr bauliche Veränderungen wie Wände entfernen oder Durchbrüche schaffen, verbunden sind oder nicht.

 

Ein Blick in die aktuelle Baugenehmigung des Bauamts zeigt, welche Nutzungsart für das Gebäude festgelegt ist, z.B. Einzelhandel, Gaststätte, Kanzlei. Beispiele für eine Nutzungsänderung:

 

 

- eine Wohnung in ein Büro

 

- ein Einzelhandelsladen in eine Werkstatt

 

- einen Blumenladen in eine Gastronomie

 

- eine Anwaltskanzlei in eine Praxis

 

- ungenutzten Dachraum in Wohnraum

 

 

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

 

 

 

Amtliches Antragsformular:

 

Das Antragsformular muss vom Bauherrn und dem Entwurfsverfasser unterzeichnet werden.

 

 

Liegenschaftskarte / Auszug aus dem Liegenschaftskataster

 

Die Liegenschaftskarte, auch Flurkarte genannt, erhalten Sie beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster.

 

Lageplan:

 

Ein Lageplan dient beispielsweise zum Nachweis der Stellplätze auf dem Grundstück. Gegebenfalls um den Verlauf der Rettungswege bis zur öffentlichen Fläche darzustellen, wenn dieser über den Grundrisszeichnungen hinaus geht.

 

Bauzeichnungen:

 

Dazu gehören, z.B. Grundrisse, Schnitte und Ansichten. An die Bauzeichnungen werden hohe formelle Anforderungen gestellt. Sie enthalten eine Vielzahl von Informationen.

 

Betriebsbeschreibung:

 

Eine Betriebsbeschreibung müssen alle gewerblichen Betriebe einreichen.

 

Nutzflächenberechnung:

 

Es müssen die Flächen aufgerechnet werden, die in ihrer Nutzung verändert wird. Soll die Fläche künftig einer Wohnnutzung zugeführt werden,

ist anstelle der Nutzflächenberechnung eine Wohnflächenberechnung beizufügen.

 

Stellplatznachweis - Stellplatzberechnung:

 

Je nach Nutzungsänderung müssen Stellplätze für Fahrzeuge und Fahrräder auf dem Grundstück berechnet, bereitgestellt und im Lageplan eingezeichnet werden.

 

Baubeschreibung:

 

Eine Baubeschreibung ist erforderlich, wenn Sie bauliche Änderungen planen.

 

Statistikbogen:

 

Den Erhebungsbogen für die Baustatistik erhalten Sie auf der Seite des statistischen Bundesamtes.

 

weitere Bauvorlagen:

 

 

Je nach Nutzungsänderung können weitere Bauvorlagen, wie z.B. Angaben

zur Schall- bzw. Schadstoffemission, sowie Gutachten  für Schallschutz oder Brandschutz verlangt werden.

 

Herstellungskosten:

 

Berechnung der Herstellungskosten/ Umbaukosten

 

 

 

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